Das Münchner Landesgericht hat heute gegen sechs deutsche Tonerkartuschen-Händler eine einstweilige Verfügung erlassen. Anhand von Testkäufen konnte Samsung feststellen, dass sogenannte Newbuilt-Toner von diesen sechs Händlern verkauft wurden. Nach der Ansicht von Samsung verletzten diese nachgebauten Tonerkartuschen Patente von Samsung. Nach Informationen, die Digital-Imaging vorliegen, sind Toner der Serien CLP-310/CLX-3170, CLP-320/CLX-3180, CLP-365/CLX-3305, Xpress M2825/2875 und ProXpress M4025/4075 […]
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